
Unsere Leistungen rund um die Einrichtung, Verwaltung und Durchführung eines CTA (Auszug)
- Beratung zu und Konzeption von Treuhandlösungen, einschließlich der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Analyse beim Arbeitgeber, bspw. zur Situation der betrieblichen Altersversorgung und einer möglichst vorteilhaften Gestaltung des CTA
- Erstellung der vertraglichen Unterlagen und Implementierung des Treuhandmodells gegebenenfalls in enger Abstimmung mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern des Treugebers
- Verwaltung des CTA, so bspw.
- Beauftragung der Anlage und Verwaltung des Treuhandvermögens durch eine vom Treugeber zu benennende Kapitalanlagegesellschaft
- Überwachung der Einhaltung der Zweckbindung der Treuhandvereinbarung und Kontrolle der Erfüllung der Richtlinien des Treugebers durch den Vermögensverwalter
- Erteilung der treuhandgemäßen Freigaben bzw. Verweigerungen von Ein-/Auszahlungen
- Veranlassung der Auszahlung von Treuhandvermögen in den im Treuhandvertrag genannten Fällen
- regelmäßige und außerordentliche Berichterstattung an den Treugeber bspw. zur Vermögensanlage oder außergewöhnlichen Vorkommnissen
- weitere Leistungen der Administration, so bspw.
- Zurverfügungstellung eines Online-Portals mit Mitarbeiterinformationen und FAQs
- Bereitstellung von Online-Kontoauszügen
- telefonische Hotline und Beratung
- Erstellung von Mitteilungen über unverfallbare Versorgungsanwartschaften
- Erstellung von Leistungsabrechnungen
- Erstellung von Auskünften und Berechnungen gegenüber Familiengerichten beim Versorgungsausgleich
- im Sicherungsfall laufende Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und gegebenenfalls steuerliche Beratung
- Anpassung der Treuhandlösung an aktuelle Änderungen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung sowie gegebenenfalls der Interessenlage des Kunden
- Abwicklung der Anwartschaften und Ansprüche bei Eintritt eines Sicherungsfalls, bspw. Insolvenz des Treugebers, so bspw.
- Ermittlung des Werts der bei Eintritt des Sicherungsfalls bestehenden Anwartschaften und Ansprüche, einschließlich Feststellung der Sicherungsquote
- Verwertung des Treuhandvermögens nach Maßgabe des Treuhandvertrags
- Geltendmachung der Rechte im Insolvenzverfahren
- Veranlassung der Auszahlung nach Maßgabe des Treuhandvertrages an die Berechtigten
- erforderlichenfalls Einrichtung einer alternativen Versorgung
- gegebenenfalls Zusammenarbeit mit dem Pensionssicherungsverein VVaG