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Für Versorgungsträger

Unsere Leistungen rund um die Einrichtung, Verwaltung und Durchführung eines CTA (Auszug)

  • Beratung zu und Konzeption von Treuhandlösungen, einschließlich der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Analyse beim Arbeitgeber, bspw. zur Situation der betrieblichen Altersversorgung und einer möglichst vorteilhaften Gestaltung des CTA
  • Erstellung der vertraglichen Unterlagen und Implementierung des Treuhandmodells gegebenenfalls in enger Abstimmung mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern des Treugebers
  • Verwaltung des CTA, so bspw.
    • Beauftragung der Anlage und Verwaltung des Treuhandvermögens durch eine vom Treugeber zu benennende Kapitalanlagegesellschaft
    • Überwachung der Einhaltung der Zweckbindung der Treuhandvereinbarung und Kontrolle der Erfüllung der Richtlinien des Treugebers durch den Vermögensverwalter
    • Erteilung der treuhandgemäßen Freigaben bzw. Verweigerungen von Ein-/Auszahlungen
    • Veranlassung der Auszahlung von Treuhandvermögen in den im Treuhandvertrag genannten Fällen
    • regelmäßige und außerordentliche Berichterstattung an den Treugeber bspw. zur Vermögensanlage oder außergewöhnlichen Vorkommnissen
  • weitere Leistungen der Administration, so bspw.
    • Zurverfügungstellung eines Online-Portals mit Mitarbeiterinformationen und FAQs
    • Bereitstellung von Online-Kontoauszügen
    • telefonische Hotline und Beratung
    • Erstellung von Mitteilungen über unverfallbare Versorgungsanwartschaften
    • Erstellung von Leistungsabrechnungen
    • Erstellung von Auskünften und Berechnungen gegenüber Familiengerichten beim Versorgungsausgleich
    • im Sicherungsfall laufende Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und gegebenenfalls steuerliche Beratung
  • Anpassung der Treuhandlösung an aktuelle Änderungen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung sowie gegebenenfalls der Interessenlage des Kunden
  • Abwicklung der Anwartschaften und Ansprüche bei Eintritt eines Sicherungsfalls, bspw. Insolvenz des Treugebers, so bspw.
    • Ermittlung des Werts der bei Eintritt des Sicherungsfalls bestehenden Anwartschaften und Ansprüche, einschließlich Feststellung der Sicherungsquote
    • Verwertung des Treuhandvermögens nach Maßgabe des Treuhandvertrags
    • Geltendmachung der Rechte im Insolvenzverfahren
    • Veranlassung der Auszahlung nach Maßgabe des Treuhandvertrages an die Berechtigten
    • erforderlichenfalls Einrichtung einer alternativen Versorgung
    • gegebenenfalls Zusammenarbeit mit dem Pensionssicherungsverein VVaG